vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wer Verfahren verliert, trägt die Kosten

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2014/413Die Presse - Recht 2014, 18 Heft 40 v. 2.10.2014

Auch das regelt CETA. Bei Investitionsstreitfällen gilt das nicht immer.

Wien. In den Diskussionen um den Investitionsschutz geht es hierzulande bislang meist um die Rolle eines europäischen Landes, das von einem kanadischen oder US-Investor verklagt wird. Schiedsrechtsexperte Günther J. Horvath bringt eine andere Sichtweise ein – nämlich die eines europäischen Unternehmens, das eine Klage gegen die USA oder Kanada führt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!