Auch das regelt CETA. Bei Investitionsstreitfällen gilt das nicht immer.
Wien. In den Diskussionen um den Investitionsschutz geht es hierzulande bislang meist um die Rolle eines europäischen Landes, das von einem kanadischen oder US-Investor verklagt wird. Schiedsrechtsexperte Günther J. Horvath bringt eine andere Sichtweise ein – nämlich die eines europäischen Unternehmens, das eine Klage gegen die USA oder Kanada führt.

