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"Ein Nein muss der Arbeitgeber akzeptieren"

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2014/23Die Presse - Recht 2014, 18 Heft 3 v. 16.1.2014

Verhaltenstipps. Eine Leibesvisitation etwa darf man verweigern.

Wien. Wie kann man sich als Arbeitnehmer gegen überschießende Kontrollen wehren? Etwa beim Ansinnen einer Leibesvisitation hat man das Recht, Nein zu sagen, denn das geht eindeutig zu weit. "Ein Nein ist vom Arbeitgeber zu akzeptieren", sagt Arbeitsrechtsexperte Thomas Angermair. Ein Entlassungsgrund kann das nicht sein.

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