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Krank in den Urlaub: Entlassung gilt

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2014/403Die Presse - Recht 2014, 17 Heft 39 v. 22.9.2014

Wien. Zwischendurch schaute es so aus, als würde die Frau ihre Entlassung erfolgreich anfechten. Doch am Ende drehte der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil wieder um. Und stellte klar, dass man als Mitarbeiter einen Krankenstand nicht zu locker nehmen darf.

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