Gesetzliche Kündigungsfristen sind einzuhalten.
Wien. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses und die Kündigung schließen einander zwar in der Regel aus. Innerhalb gewisser Grenzen kann aber auch trotz des vereinbarten Zeitablaufs eine beiderseitige Kündigungsmöglichkeit eingeräumt werden. Dabei sind jedoch die gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine einzuhalten, entschied der Oberste Gerichtshof (8 ObA 3/14w).

