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Messie müllt Mietwohnung mit Mobiliar zu: Gekündigt

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2014/374Die Presse - Recht 2014, 16 Heft 37 v. 8.9.2014

Wien. Bis zuletzt hatte der Mann darum gekämpft, in der Wohnung bleiben zu können, in der er seit dem Jahr 1959 lebte. Ja, er leide am Messie-Syndrom, hatte der Mieter eingestanden. Ja, es befinde sich eine beträchtliche Menge an Gegenständen in seiner Wohnung. Aber es sei nichts Verderbliches dabei, es gehe daher auch keine Geruchsbelästigung von der Wohnung aus. Zudem sei er schon in einer Messie-Selbsthilfegruppe.

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