Arbeitsrecht. Ein Arbeitgeber teilt seinem Vorgesetzten mit, dass er Burn-out-gefährdet sei. Am Folgetag kommt es zur einvernehmlichen Auflösung. Und dann?
Wien. Ein Mitarbeiter teilt in einem Mail seinem Geschäftsführer und seinen unmittelbaren Vorgesetzten mit, dass er ausgebrannt sei, sich dem Druck der Arbeit nicht mehr gewachsen fühle, Burn-out-gefährdet sei und sogar gelegentlich Selbstmordgedanken habe.

