Das Gesetz gibt dazu nur wenig konkrete Auskunft.
Wien. Wo liegt die Grenze zwischen der vertretbaren Entscheidung eines Geschäftsführers und einer Pflichtverletzung, die zu einer Haftung führen kann? "Das ist praktisch oft schwer auszumachen", sagt Rechtsanwalt Michael Walbert. "Das liegt vor allem daran, dass im Gesellschaftsrecht der maßgebliche Sorgfaltsmaßstab wenig konkret umschrieben ist."

