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Ehe am Ende: Kein Grund für Notruf

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/364Die Presse - Recht 2014, 17 Heft 36 v. 1.9.2014

Mann wollte von Rettung mitgenommen werden.

Wien. Bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) ging die Frage, ob ein Mann 309 Euro für die Rettung zahlen muss. Der Mann, er ist geistig behindert, forderte einen Rettungswagen an. Leicht alkoholisiert, aber ansprechbar, öffnete er die Tür.

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