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Neuer Name wirkt nicht auf Urkunde zurück

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/359Die Presse - Recht 2014, 15 Heft 36 v. 1.9.2014

Jurist wollte störenden Namen aus Sponsionsurkunde eliminieren.

Wien. Lässt jemand seinen Namen ändern, so hat das keinerlei Auswirkungen auf frühere, auf den alten Namen ausgestellte Urkunden. Ein Jurist, der sich von der Universität Graz einen neuen Sponsionsbescheid hatte ausstellen lassen wollen, muss deshalb weiterhin mit seiner ursprünglichen Sponsionsurkunde auf Arbeitssuche gehen.

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