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Arzt-Assistentin darf nicht für Optiker werben

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/366Die Presse - Recht 2014, 17 Heft 36 v. 1.9.2014

Wettbewerb. Medizinergehilfin ist es untersagt, bei Fragen zur Sehhilfe auf bestimmtes Geschäft zu verweisen.

Wien. Nach dem Augenarzt ist der nächste Stopp für Patienten oft der Optiker. Zwar ist es legitim, wenn Arzt und Optiker ihre Räumlichkeiten nah beieinander haben. Aber jeglicher Druck auf die Patienten zu einem bestimmten Optiker zu gehen, ist verboten, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) betont.

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