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Vermummungsverbot: Radler wehrlos, weil nicht betroffen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/350Die Presse - Recht 2014, 11 Heft 35 v. 25.8.2014

Akademikerball. VfGH lässt Wiener, der sich auf Kälteschutz beruft, mit Antrag gegen Verordnung abblitzen.

Sich gegen Kälte zu schützen heißt nicht, seine Identität verbergen zu wollen. [DPA/Nietfeld]

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