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Sturz am Flughafen: Nur Airline haftet

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2014/348Die Presse - Recht 2014, 21 Heft 34 v. 21.8.2014

Wien-Schwechat. Eine Passagierin stürzte in der Abfertigungshalle und wollte sich am Flughafen schadlos halten. Beim OGH blitzte sie damit ab.

Wien. Am Airport Wien-Schwechat rutschte eine 69-jährige Passagierin in der Abfertigungshalle aus, weil der Boden mit Kot verschmutzt war. Sie zog sich Knochenbrüche zu. Am Flughafen kann sie sich aber nicht schadlos halten, entschied nun der Oberste Gerichtshof (OGH; 8Ob53/14y).

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