Mutter wollte andere Arbeitszeiten, OGH gab ihr recht.
Wien. Wieder einmal befasste sich der OGH mit dem Thema Diskriminierungsschutz (9ObA 2/14f). Und gab neuerlich einer Arbeitnehmerin recht, die sich von ihrem Arbeitgeber diskriminiert fühlte. Dieser hatte sie an einen anderen Produktionsstandort versetzt, weil sie nach ihrer Rückkehr aus der Karenz keine Nachmittags- und Nachtschichten mehr machen wollte.

