Definitionsfrage. Höchstgericht urteilt gegen Lenker.
Wien. An viel könne er sich nicht mehr erinnern, gab der Mann an. Er wisse nur noch, dass er den Urfahraner Markt in Linz besucht habe – in der festen Absicht, danach ein Taxi zu nehmen.
Ein Zeuge schildert die Sache freilich etwas anders: Ihm fiel der hupende Mann, der am Nachmittag in einer Parkgarage am Steuer des Autos saß, auf. Am Beifahrersitz lag ein beschädigter Rückspiegel, dem Mann starb der Motor des Autos ab und er hatte Probleme, ihn wieder zu starten.

