Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) verschärft die Haftung von Pferdepflegern. Obwohl nicht nachgewiesen werden konnte, dass ein Pfleger schuld am Tod des Tiers ist, muss er den Eigentümer entschädigen. Denn der Pferdewirt hatte bei der Behandlung des Tiers eigenmächtig gehandelt. Das Pferd im Wert von 15.000 Euro musste eingeschläfert werden.

