Höchstgericht. Eine Pflegehelferin wurde gekündigt, weil sie wegen einer Behinderung ihren Job nicht mehr ausüben kann. Laut OGH ist die Kündigung rechtens.
Höchstgericht. Eine Pflegehelferin wurde gekündigt, weil sie wegen einer Behinderung ihren Job nicht mehr ausüben kann. Laut OGH ist die Kündigung rechtens.
