vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Altlastenbeitrag nicht für Wasser gegen Staub

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/278Die Presse - Recht 2014, 16 Heft 27 v. 30.6.2014

Höchstgericht. Betrieb, der Abfall vor Deponierung mit Wasser versetzt, muss für dessen Gewicht nicht zahlen.

Besprühen auf der Deponie macht Abfall ohne Gebührenfolgen schwerer. [iStockphoto]

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!