Wien. Grenzüberschreitende Verschmelzungen von Gesellschaften aus EU- und EWR-Staaten nach Österreich (Import-Verschmelzungen) und von österreichischen Gesellschaften zur Aufnahme durch ausländische EU- und EWR-Gesellschaften (Export-Verschmelzungen) gehören heutzutage zum juristischen Alltag. Details regelt das EU-Verschmelzungsgesetz, mit dem die 10. (Verschmelzungs-) Richtlinie umgesetzt wurde. Analog dazu wurden auch bereits Verschmelzungen über die österreichischschweizerische Grenze von den Registerinstanzen beider Länder durchgeführt.

