Vergaberecht. Die Asfinag hatte in ihren Auftragsbedingungen ein Mindest-KSV-Rating festgelegt. Die Alpine erhielt den Zuschlag, obwohl es für sie kein Rating mehr gab.
Wien. Wenn in Ausschreibungsbedingungen ein Mindest-KSV-Rating gefordert wird, darf man bei der Auftragsvergabe davon nicht abweichen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einem Fall, der eine Ausschreibung der Asfinag betraf – den Zuschlag erhielt die Alpine.

