Verwaltungsgerichtshof korrigiert Unterinstanz.
Wien. Das zu Jahresbeginn neu eingerichtete Bundesverwaltungsgericht muss in Asylangelegenheiten mehr mündliche Verhandlungen durchführen. Der Verwaltungsgerichtshof hat aufgrund der Revisionen zweier afghanischer Asylwerberinnen Erkenntnisse des Verwaltungsgerichts aufgehoben, weil Verhandlungen unter Beteiligung der Betroffenen unterblieben waren (2014/20/0017, 0018).

