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Asyl: Gericht hat öfter mündlich zu verhandeln

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/282Die Presse - Recht 2014, 17 Heft 27 v. 30.6.2014

Verwaltungsgerichtshof korrigiert Unterinstanz.

Wien. Das zu Jahresbeginn neu eingerichtete Bundesverwaltungsgericht muss in Asylangelegenheiten mehr mündliche Verhandlungen durchführen. Der Verwaltungsgerichtshof hat aufgrund der Revisionen zweier afghanischer Asylwerberinnen Erkenntnisse des Verwaltungsgerichts aufgehoben, weil Verhandlungen unter Beteiligung der Betroffenen unterblieben waren (2014/20/0017, 0018).

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