Betroffen sind Gesellschafter-Geschäftsführer.
Wien. Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH bekommen in letzter Zeit vermehrt Post von der Sozialversicherungsanstalt (SVA) – mit der Aufforderung, Ausschüttungsbeschlüsse der GmbH vorzulegen. Das war bisher unüblich, ist aber rechtens: "Ausschüttungen an geschäftsführende Gesellschafter sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig", sagt Roland Neugebauer, Partner bei Moore Stephens City Treuhand.

