Förderung des Landes begründet Aufwandsersatz.
Wien. Darf ein Mieter beim Auszug von seinem Vermieter fordern, dass dieser für eine eingebaute Sicherheitstür einen Investitionsersatz leistet? Diese Frage hatte kürzlich der Oberste Gerichtshof zu klären.
Die Richter entschieden, dass der Vermieter zahlen muss (5 Ob 7/14m). Denn die Tür sei vom Land Wien gefördert worden. Und wenn mit öffentlichen Mitteln eine Maßnahme gefördert werde, bedeute dies auch unwiderlegbar, dass dadurch der Zustand der Wohnung wesentlich verbessert wurde.

