Markenrecht. Eine neue, EU-weite Anwendungspraxis fordert von Markeninhabern, die ihre Marke nur in Schwarz-Weiß angemeldet haben, auch Farbvarianten zu verwenden.
Markenrecht. Eine neue, EU-weite Anwendungspraxis fordert von Markeninhabern, die ihre Marke nur in Schwarz-Weiß angemeldet haben, auch Farbvarianten zu verwenden.
