Der Piratenpartei liegen offensichtlich die Anwälte am Herzen. Im schleswigholsteinischen Landtag stellten sie vergangene Woche den Antrag, die landeseigene Kleiderregel für Anwälte an den Gerichten aufzuheben – und hatten damit Erfolg. Künftig müssen Anwälte also nicht mehr "ein weißes Hemd und eine weiße Halsbinde (Quer- oder Langbinder)" tragen, und Anwältinnen dürfen statt der vorgeschriebenen "weißen Bluse" (vom Tragen einer weißen Schleife waren sie befreit) nun auch in Farbe erscheinen.

