VwGH gab ausländischem Unternehmen recht.
Wien. Auf eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Vorsteuererstattung weist Ernst & Young in seinen "Tax Short Cuts" hin. Erstattungsanträge stellen Unternehmen, die sich im Ausland bezahlte Umsatzsteuer zurückholen wollen.

