vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorsteuer: Belege darf man nachreichen

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2014/194Die Presse - Recht 2014, 16 Heft 17 v. 24.4.2014

VwGH gab ausländischem Unternehmen recht.

Wien. Auf eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Vorsteuererstattung weist Ernst & Young in seinen "Tax Short Cuts" hin. Erstattungsanträge stellen Unternehmen, die sich im Ausland bezahlte Umsatzsteuer zurückholen wollen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!