VwGH hebt Strafe auf, weil Ermittlungen fehlen.
Wien. Eine Agentur vermittelt Betreuerinnen an pflegebedürftige Personen in Österreich und arbeitet dabei mit Partneragenturen in Bukarest zusammen. Über die Geschäftsführerin verhängte die Behörde eine Strafe mit der Begründung, bei ihrer Tätigkeit handle es sich um eine Arbeitsvermittlung im Sinn der Gewerbeordnung (GewO). Die Agentur verfügt aber nur über die Gewerbeberechtigung "Personenbetreuung".

