Österreichische Regelung ist EU-rechtskonform. Klagen sind anhängig.
Wien. Unternehmen hätten von ihren Kunden meist gern Einzugsermächtigungen. Zusatzentgelte zu verlangen, wenn ein Geschäftspartner dies ablehnt und Rechnungen lieber per Zahlschein begleicht, sind seit dem 1. November 2009 in Österreich verboten: Laut Zahlungsdienstegesetz dürfen bestimmte Zahlungsmittel nicht mit besonderen Entgelten belastet werden.

