OGH-Urteil. Bekommt ein Unternehmen nach elektronischem Versand einer Rechnung ein automatisiertes Antwortschreiben, gilt die Rechnung noch nicht als zugestellt.
Wien. Ein Unternehmen, das Rechnungen elektronisch verschickt, muss eine Abwesenheitsnotiz des Empfängers zur Kenntnis nehmen, entschied kürzlich der OGH (9 Ob 56/13w).

