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Ungewollt unbefristet vermietet

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/119Die Presse - Recht 2014, 15 Heft 11 v. 10.3.2014

Kündigungsschutz. Mietverträge lassen sich nur mit schriftlicher Einigung befristen; die muss dem Mieter aber auch übermittelt werden.

Wien. Beide Seiten wollten eine befristete Wohnungsmiete, keine Seite bekam sie, aber nur eine ist damit unzufrieden: Das ist zusammengefasst die Geschichte eines Mietvertrags in Innsbruck, der sich unversehens in einen unbefristeten Vertrag verwandelt hat.

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