Familienbeihilfe. Fiskus beging teuren Formalfehler bei Rückforderung, so der VwGH.
Wien. Bis zu 70 Mio. Euro dürfte ein formaler Fehler der Finanzverwaltung den Bund kosten. Es geht um die Rückforderung von Familienbeihilfezahlungen der Jahre 2000 bis 2005, die die Stadt Wien hätte tragen sollen, die aber von den Wohnsitzfinanzämtern für den Bund ausgezahlt wurden. Weil die Rückforderung zumindest für den Großteil der Zeit bereits verjährt ist, wird der Bund auf den Kosten sitzen bleiben, meint Rechtsanwalt Walter Schwartz (Schwartz Huber-Medek & Partner), der Wien vertrat. Bei einer "gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben" hatte das Betriebsstättenfinanzamt festgestellt, dass die Wohnsitzfinanzämter die Beihilfe an Bedienstete ausgezahlt hatten, die nicht in von Wien verwalteten Betrieben, Anstalten, Stiftungen oder Fonds arbeiteten. Weil Wien für diese Personen keinen Dienstgeberbeitrag zu zahlen hatte, wäre die Beihilfe aus eigenen Mitteln der Stadt zu zahlen gewesen (sog. Selbstträgerschaft).

