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Wer Angst hat, darf Umwege fahren

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2014/107Die Presse - Recht 2014, 17 Heft 10 v. 3.3.2014

Wer auf dem Weg zur oder von der Arbeit ein Unglück erleidet, ist unfallversichert. Doch die Frage, was noch zum Arbeitsweg zählt, ist immer wieder ein Fall für die Gerichte. [iStockphoto]

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