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Urheberrecht: Verlinken laut EuGH erlaubt

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2014/116Die Presse - Recht 2014, 19 Heft 10 v. 6.3.2014

Man darf fremde Inhalte sogar wie eigene darstellen.

Wien. Darf man im Web einen Link zu fremden, urheberrechtlich geschützten Inhalten setzen? Und darf dabei der Eindruck entstehen, der Inhalt stamme von der eigenen Webseite? Ja, entschied der EuGH (13. 2. 2014, C-466/12). Urheberrechtlich ist Verlinken demnach unbedenklich – nur darf kein Sperrmechanismus (etwa Passwortschutz) umgangen werden.

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