vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Wenn man beim Gesäß anfängt . . ."

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2013/47Die Presse - Recht 2013, 7 Heft 9 v. 25.2.2013

Die Presse: OGH-Präsident Eckart Ratz hat vorige Woche in Ottenstein gesagt, man soll die Zwecke der Strafgesetze im Auge behalten und vermeiden, dass durch eine zu weite Auslegung ein Volk von Kriminellen geschaffen wird. Teilen Sie diese Sorge?

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!