Höchstgericht urteilt gegen Mobilfunkanbieter, der eine Gebühr im TV-Spot versteckte.
[WIEN/AICH] Wenn man im Fernsehen wirbt, darf man unangenehme Zusatzinformationen nicht nur kurz und schwer lesbar herzeigen. Das geht aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) hervor, konkret davon betroffen ist der Mobilfunkanbieter Hutchinson ("Drei").

