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Gepäck: Fluglinie muss nicht warnen

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2013/46Die Presse - Recht 2013, 9 Heft 8 v. 18.2.2013

[WIEN] Wer wichtige Gegenstände in seiner Tasche hat, sollte sich vor einer Flugreise genau über die Haftungsregeln erkundigen. Nicht vertrauen darf man darauf, dass man alle Informationen von der Fluglinie bekommt, wie eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt.

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