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Nazi-Lied am Fußballplatz: OGH bestätigt Schuldspruch

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/34Die Presse - Recht 2013, 9 Heft 6 v. 4.2.2013

Wiederbetätigung. Ein Urteil des Höchstgerichts zeigt: Man muss auch im Stadion aufpassen, was man singt.

[WIEN/AICH] Singen am Fußballplatz kann eine Wiederbetätigung darstellen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) über einen Zuschauer, der mit zwei anderen Männern ein rechtsradikales Lied von sich gab.

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