Wiederbetätigung. Ein Urteil des Höchstgerichts zeigt: Man muss auch im Stadion aufpassen, was man singt.
[WIEN/AICH] Singen am Fußballplatz kann eine Wiederbetätigung darstellen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) über einen Zuschauer, der mit zwei anderen Männern ein rechtsradikales Lied von sich gab.

