Verfassungsgerichtshof hebt unsachliche Begrenzung des Zugangs zum OGH auf.
[WIEN/KOM] Die überkommene Bewertung von Grundstücken mit den veralteten Einheitswerten hat nun auch zu einer Gesetzesaufhebung in der Zivilprozessordnung geführt. Auf Antrag des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Bestimmung gekippt, die den Zugang zum OGH in unsachlicher Weise begrenzt hat.

