Wien. Im "Rechtspanorama" vom 16. Dezember behauptet Wilfried Ludwig Weh ausgehend vom Fall Strasser ganz allgemein, der Oberste Gerichtshof sei keine menschenrechtskonforme Zweitinstanz. Er genüge Anforderungen des Art 2 des 7. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) deshalb nicht, weil er nicht verpflichtet sei, eine echte Sachverhaltskontrolle durchzuführen.

