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Rechtsschutz durch den OGH EMRK-konform

RechtspanoramaChristoph GrabenwarterDie Presse - Recht 2013/506Die Presse - Recht 2013, 16 Heft 52 v. 23.12.2013

Wien. Im "Rechtspanorama" vom 16. Dezember behauptet Wilfried Ludwig Weh ausgehend vom Fall Strasser ganz allgemein, der Oberste Gerichtshof sei keine menschenrechtskonforme Zweitinstanz. Er genüge Anforderungen des Art 2 des 7. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) deshalb nicht, weil er nicht verpflichtet sei, eine echte Sachverhaltskontrolle durchzuführen.

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