Wien. Wenn jemand die Alimente für seine Kinder nicht zahlt, springt der Bund ein. Und fordert den Betrag – sofern möglich – später vom Verpflichteten zurück. Doch wie viel muss die Republik zahlen? Den Betrag, zu dem sich der Vater verpflichtet hatte? Oder doch nur die Summe, die sich nach der gesetzlichen Berechnung ergibt?

