Zwei Journalistenpreise endgültig steuerfrei
Journalisten müssen Anerkennungspreise nicht versteuern. Das hielt der Unabhängige Finanzsenat in zwei Bescheiden fest (RV/3503-W/10, RV/1504-W/13), die nun rechtskräftig sind. Das Finanzamt hat zwar Amtsbeschwerde erhoben, diese aber trotz Verbesserungsauftrags mangelhaft eingebracht. Der VwGH hat das Verfahren ohne inhaltliche Entscheidung eingestellt. "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk hat die Bescheide erwirkt; er hofft, dass jene Literaten und Journalisten, die auf Preise angewiesen sind, dadurch unterstützt werden. Die Preise dürfen keine Entlohnung für erbrachte Leistungen sein.

