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Rekurs per Mail an Richterin: Nicht gültig

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/476Die Presse - Recht 2013, 17 Heft 49 v. 2.12.2013

GmbH richtete Rechtsmittel persönlich an Erstrichterin.

Wien. Seit Jahresbeginn können Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften in elektronischer Form erfolgen. Dafür benötigt man eine Chipkarte oder eine Handysignatur – und man muss ein bestimmtes Online-Formular ausfüllen. Keine gute Idee ist es aber, einen Rekurs per persönlichem E-Mail an eine Richterin einzubringen.

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