GmbH richtete Rechtsmittel persönlich an Erstrichterin.
Wien. Seit Jahresbeginn können Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften in elektronischer Form erfolgen. Dafür benötigt man eine Chipkarte oder eine Handysignatur – und man muss ein bestimmtes Online-Formular ausfüllen. Keine gute Idee ist es aber, einen Rekurs per persönlichem E-Mail an eine Richterin einzubringen.

