Urteile: Vertragsklauseln von Inkassobüros intransparent
Der VKI ging gegen Klauseln in Vertragsformblättern von Inkassobüros vor. Das Handelsgericht Wien entschied nun, dass einige Klauseln intransparent seien und für Ratenvereinbarungen mit Inkassobüros das Verbraucherkreditgesetz gilt. Unter anderem hat der Schuldner ein Rücktrittsrecht und Anspruch auf Angabe des effektiven Jahreszinssatzes. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

