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Fahrt nach Pistenschluss: Keine Haftung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/434Die Presse - Recht 2013, 15 Heft 45 v. 4.11.2013

Eine Snowboarderin stürzte über ein Seil.

Wien. Wer erst nach Pistenschluss eine Abfahrt wagt, muss besonders aufpassen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu einer Snowboarderin. Sie war über ein längs der Piste gespanntes Seil, das zur sogenannten Seilwindenpräparierung eingesetzt wurde, gestürzt und hatte sich verletzt.

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