VKI geht gegen Klausel von Paybox vor
Das mobile Zahlungsservice Paybox kündigt derzeit seinen Kunden per SMS Vertrags- und Entgeltänderungen für 2014 an. Wer nicht binnen zwei Monaten widerspricht, akzeptiert laut AGB die Änderungen. Die AK Kärnten hat nun den VKI beauftragt, gegen die Änderungsklausel im Paybox-Vertrag mit Abmahnung vorzugehen. Sie beruft sich auf ein OGH-Urteil, das eine ähnliche Klausel in den AGB einer Bank als intransparent und gröblich benachteiligend qualifizierte. Die Konsumentenschützer raten, "zur Sicherheit" Widerspruch gegen die von Paybox geplanten Änderungen einzulegen. Dazu reiche ein "Nein" per SMS – was man aber dokumentieren sollte.

