Wien. Der VKI führt eine Verbandsklage gegen den Mobilfunkbetreiber Orange, der mittlerweile von Hutchinson Drei übernommen wurde. Es geht um Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten für Orange-Kunden, die zwischen August 2011 und August 2013 einen Vertrag abgeschlossen haben. Sie sind auch nach der Übernahme grundsätzlich unverändert gültig, weil die Verträge übernommen wurden. In seinem Urteil gab nun das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) dem VKI bei neun von zwölf Klauseln recht, es sieht sie als intransparent und somit unzulässig an.

