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OGH für Diversion nach Datenklau

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/421Die Presse - Recht 2013, 15 Heft 44 v. 28.10.2013

Keine Strafe für weniger schweren Amtsmissbrauch.

Wien. Eine Finanzbeamtin, die dienstlich rechtmäßig erhaltene Sozialversicherungsdaten aus der Hand gibt, kann darauf hoffen, ohne formelle Bestrafung davonzukommen. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass eine Erledigung per Diversion (z. B. Bußgeld, gemeinnützige Leistung) angebracht ist.

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