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NACHRICHTEN

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/412Die Presse - Recht 2013, 17 Heft 43 v. 21.10.2013

Nachbar haftet für Taubenbiotop

Wer sein Dach so bepflanzt, dass wild lebende Tauben angezogen werden, oder wer diese gar füttert, kann gegenüber Nachbarn für Taubenkot verantwortlich sein. Das hielt der Oberste Gerichtshof zum Streit zweier Nachbarn in Wiens Innenstadt fest. Der eine warf dem anderen Verunreinigungen seines Innenhofs durch Tauben vor, weil der auf seiner Dachterrasse Gestrüpp habe wuchern lassen, das die Tauben als idealen Aufenthaltsort entdeckt hätten. Anders als die Vorinstanzen hält der OGH eine Verpflichtung des angeblichen Taubenwirts zu Gegenmaßnahmen für möglich, sollte sich die Bewuchs als ortsunüblich und für Tauben verlockend erweisen (8 Ob 78/13y).

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