Nachbar kann nichts für Steinschlag
Ein Hauseigentümer ist mit seinem Begehren beim Obersten Gerichtshof (OGH) abgeblitzt. Der Kläger hatte gefordert, dass sein Nachbar verhindert, dass Gestein vom einen Grundstück aufs andere falle. Das Haus schließt direkt an eine Felswand an, die zum Waldgrundstück des Nachbarn gehört. Alle Instanzen bis hin zum OGH (8 Ob 79/13w) wiesen die Klage aber ab. Es handle sich um Naturereignisse, die ohne menschliches Zutun eintreten. Nur dann, wenn ein Nachbar die natürliche Gefahr beträchtlich erhöht (etwa, weil er bei einem Schutzwald einen Kahlschlag vornimmt), könne eine derartige Klage erfolgreich sein, erklärten die Richter.

